Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung (ElektroG)
Nach der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, aktive oder passive elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Elektronische Zigaretten, Ladegeräte und Akku´s sollten daher umweltgerecht über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden.
Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Batteriegesetz!