E-Zigarette am Steuer – was erlaubt ist und was nicht
E-Zigarette am Steuer – was erlaubt ist und was nicht
Das Thema E-Zigarette während der Autofahrt sorgt immer wieder für Unsicherheit. Viele Dampfer gehen davon aus, dass Dampfen am Steuer grundsätzlich erlaubt ist – das stimmt nur eingeschränkt. Entscheidend ist nicht das Dampfen selbst, sondern das verwendete Gerät und dessen Bedienung.
Grundlage ist § 23 Abs. 1a StVO (Benutzung elektronischer Geräte) sowie die Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des OLG Köln.
🚫 Verbotene Situationen und Geräte während der Fahrt
Folgende Handlungen und Geräteeigenschaften gelten während der Fahrt als unzulässig:
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E-Zigaretten mit Touchscreen
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Jegliches Einstellen der E-Zigarette (Watt, Temperatur, Menüführung etc.)
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Nachfüllen von Tanks oder Pods
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Das bloße Ablesen von Informationen auf dem Display
(z. B. Akkustand, Wattzahl, Fehlermeldungen)
Begründung:
Sobald ein Display aktiv ist oder eine bewusste Bedienhandlung erfolgt, wird das Gerät rechtlich als elektronisches Gerät eingestuft. Die Nutzung ist dann während der Fahrt verboten – unabhängig davon, ob das Gerät zur Kommunikation dient oder nicht.
✅ Was während der Fahrt erlaubt ist
Erlaubt sind ausschließlich Handlungen, bei denen keine Ablenkung und keine aktive Bedienung vorliegt:
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Das reine Dampfen von E-Zigaretten
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Geräte ohne Display
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Geräte, bei denen das Display während des Dampfens vollständig dunkel bleibt
Wichtig:
Das Gerät darf keine Informationen anzeigen und keine aktive Interaktion erfordern. Der Dampfakt allein ist rechtlich mit dem Rauchen einer Zigarette vergleichbar.
⚠️ Grenzbereich – Auslegungssache von Polizei und Gerichten
Besonders problematisch und rechtlich unsicher sind folgende Fälle:
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Dampfen von Geräten mit Display oder Touchscreen,
wenn das Display während der Fahrt aktiv bleibt -
Geräte, die per Knopfdruck bedient werden müssen
Diese Geräte sind nicht pauschal verboten, können aber im Einzelfall dennoch unter das Nutzungsverbot fallen.
Hintergrund:
Das OLG Köln hat entschieden, dass bereits das Ablesen von Informationen auf einem Display eine verbotene Nutzung darstellen kann. Daraus ergibt sich, dass auch ein einzelner Knopfdruck oder ein aktives Display als Nutzung eines elektronischen Geräts gewertet werden kann.
👉 Unsere klare Empfehlung:
Von der Nutzung solcher Geräte während der Fahrt ist dringend abzuraten, da Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot drohen können.
⚖️ Keine Geräteempfehlungen – Tabakwerbeverbot
Aufgrund des Tabakwerbeverbotes dürfen und werden wir an dieser Stelle keine konkreten Geräte empfehlen.
Wir empfehlen ausdrücklich:
Lassen Sie sich im Fachhandel beraten, ob und in welcher Form sich das Display Ihres Gerätes während des Dampfens vollständig deaktivieren lässt.
📄 Urteil des OLG Köln – rechtliche Grundlage
Oberlandesgericht Köln
Beschluss vom 28.05.2019 – Az.: III-1 RBs 92/19
Kernaussagen des Urteils:
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Eine E-Zigarette mit Display fällt unter § 23 Abs. 1a StVO
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Bereits das Ablesen von Informationen stellt eine verbotene Nutzung dar
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Es ist unerheblich, ob das Gerät der Kommunikation dient
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Entscheidend ist die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen
Das Gericht stellte klar, dass moderne E-Zigaretten funktional mit anderen elektronischen Geräten vergleichbar sind, sobald sie aktiv Informationen anzeigen oder bedient werden müssen.
Fazit
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Dampfen an sich ist erlaubt
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Bedienung, Display und Touchscreens sind während der Fahrt tabu
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Grenzfälle werden im Zweifel gegen den Fahrer ausgelegt
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte während der Fahrt ausschließlich Geräte ohne aktives Display verwenden – oder ganz auf das Dampfen verzichten.