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Nikotin beim Dampfen: Stärke, Aufnahme und Nikotinsalz

Nikotin besitzt ein hohes Abhängigkeitspotenzial und ist in vielen E-Liquids enthalten. Wie viel Nikotin beim Dampfen tatsächlich aufgenommen wird, hängt nicht nur von der angegebenen Nikotinstärke ab. Auch das verwendete Gerät, die Leistung, der Coil, die Zugtechnik und die konsumierte Liquidmenge spielen eine wichtige Rolle.

In diesem Ratgeber erklären wir, welche Nikotinstärke zu unterschiedlichen Geräten passt, wie sich freie Nikotinbase und Nikotinsalz unterscheiden und was nikotinfreie Liquids enthalten. Außerdem zeigen wir, warum sich die Nikotinaufnahme einer E-Zigarette nicht pauschal mit der einer Tabakzigarette vergleichen lässt.

E-Zigaretten und Liquids sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Nikotinhaltige Produkte können abhängig machen und sind nicht für Nichtraucher geeignet.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Die richtige Nikotinmenge
  2. Wie viel Nikotin wird beim Dampfen aufgenommen?
  3. Nikotinshots und Nikotinsalz
  4. Was ist in Liquids ohne Nikotin enthalten?
  5. Sind nikotinfreie Liquids erst ab 18 Jahren erlaubt?

Wie viel Nikotin brauche ich im Liquid?

Die passende Nikotinstärke lässt sich nicht allein anhand der bisher gerauchten Zigaretten bestimmen. Entscheidend ist ebenfalls, welches Gerät verwendet wird und wie viel Liquid bei jedem Zug verdampft wird. Ein leistungsstarkes DTL-Gerät erzeugt wesentlich mehr Dampf als ein kompaktes MTL-Gerät und benötigt deshalb üblicherweise eine niedrigere Nikotinstärke.

Die folgenden Werte dienen als grobe Orientierung für erwachsene Raucher, die von Tabakzigaretten auf eine E-Zigarette wechseln möchten:

Bisheriger Zigarettenkonsum MTL-Geräte RDL- und DTL-Geräte
Gelegentlich oder bis etwa 10 Zigaretten täglich 3–6 mg/ml 0–3 mg/ml
Etwa 10–20 Zigaretten täglich 6–12 mg/ml 3–6 mg/ml
Mehr als 20 Zigaretten täglich 12–18 mg/ml 3–6 mg/ml

Bei MTL-Geräten wird der Dampf ähnlich wie bei einer Zigarette zunächst in den Mund und anschließend in die Lunge gezogen. Sie verdampfen pro Zug vergleichsweise wenig Liquid und werden deshalb häufig mit höheren Nikotinstärken verwendet. RDL- und DTL-Geräte erzeugen mehr Dampf und sollten entsprechend mit niedrigeren Nikotinstärken genutzt werden.

Ist die Nikotinstärke zu niedrig, kann das Verlangen nach einer Tabakzigarette bestehen bleiben und die E-Zigarette wird häufig dauerhaft genutzt. Eine zu hohe Nikotinstärke kann hingegen unter anderem Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen oder Herzklopfen verursachen. In diesem Fall sollte die Nutzung unterbrochen und eine niedrigere Nikotinstärke gewählt werden.

Nikotinsalz verursacht bei gleicher Nikotinstärke meist einen milderen Halsreiz als freie Nikotinbase. Dadurch kann eine hohe Stärke weniger deutlich wahrgenommen werden. Die Angabe in mg/ml sollte deshalb auch bei einem angenehm milden Zuggefühl beachtet werden.

Die Werte sind keine medizinische Dosierungsempfehlung. Bei Unsicherheiten helfen unsere Teams in den ElektroZigge-Fachgeschäften bei der Auswahl einer zum Gerät passenden Nikotinstärke.

Wie viel Nikotin wird beim Dampfen aufgenommen?

Beim Vergleich von Tabakzigaretten und E-Zigaretten muss zwischen der enthaltenen Nikotinmenge und der tatsächlich vom Körper aufgenommenen Menge unterschieden werden. Diese Werte sind nicht identisch.

Eine Tabakzigarette enthält je nach Produkt ungefähr 10 bis 14 mg Nikotin im Tabak. Beim Rauchen werden davon üblicherweise etwa 1 bis 2 mg vom Körper aufgenommen. Der übrige Anteil wird nicht vollständig inhaliert, verbleibt unter anderem im Filter oder gelangt beim Verbrennen in die Umgebung.

Rechenbeispiel für ein MTL-Gerät

Zwei Milliliter Liquid enthalten bei der in Deutschland maximal zulässigen Nikotinstärke von 20 mg/ml insgesamt 40 mg Nikotin:

2 ml × 20 mg/ml = 40 mg Nikotin

Werden zwei Milliliter Liquid mit einem klassischen MTL-Gerät bei etwa 15 bis 20 Watt ungefähr im gleichen Zeitraum wie 10 bis 15 Tabakzigaretten konsumiert, ergeben sich rechnerisch folgende Werte:

  • Bei 10 Zigaretten: 40 mg ÷ 10 = 4 mg je Zigarettenvergleich
  • Bei 15 Zigaretten: 40 mg ÷ 15 = rund 2,7 mg je Zigarettenvergleich

Bezogen auf die ungefähr 10 bis 14 mg Nikotin, die im Tabak einer Zigarette enthalten sein können, entspricht das rechnerisch etwa einem Fünftel bis einem Drittel der enthaltenen Nikotinmenge. Dieser Vergleich beschreibt jedoch nur den Nikotingehalt der Produkte und nicht die tatsächlich in den Blutkreislauf gelangende Menge.

Gerät und Zugverhalten beeinflussen die Aufnahme

Wie viel Nikotin beim Dampfen tatsächlich aufgenommen wird, hängt unter anderem von der Nikotinstärke, dem Gerät, der Leistung, dem Coil, der Zugdauer und der Anzahl der Züge ab. Auch die Zusammensetzung des Liquids und die verwendete Nikotinform können die Nikotinabgabe beeinflussen.

Eine Zigarette wird typischerweise mit ungefähr 8 bis 12 Zügen geraucht. Bei einer E-Zigarette gibt es dagegen kein festes Ende einer Nutzungseinheit. Nutzer können kürzer oder länger ziehen und die E-Zigarette über den gesamten Tag verteilt verwenden. Deshalb lässt sich eine bestimmte Liquidmenge nicht allgemeingültig in eine feste Anzahl von Zigaretten umrechnen.

Nikotin ist vor allem für die Entstehung und Aufrechterhaltung der Abhängigkeit verantwortlich. Die besonders schweren gesundheitlichen Schäden des Rauchens entstehen überwiegend durch die zahlreichen Schadstoffe, die bei der Verbrennung von Tabak freigesetzt werden. Dampfen ist dennoch nicht risikofrei.

Nikotinshots und Nikotinsalz: Was ist der Unterschied?

Nikotin kann in E-Liquids als freie Nikotinbase oder als Nikotinsalz enthalten sein. Beide Varianten liefern Nikotin, unterscheiden sich jedoch beim pH-Wert, beim Zuggefühl und bei der wahrgenommenen Stärke.

Nikotinshots mit freier Nikotinbase

Klassische Nikotinshots enthalten freie Nikotinbase, die mit einer geschmacksneutralen Basis aus Propylenglykol und pflanzlichem Glyzerin verdünnt ist. Sie werden beispielsweise verwendet, um nikotinfreie Longfills oder Basen mit der gewünschten Nikotinstärke zu versehen.

Freie Nikotinbase besitzt einen höheren pH-Wert und verursacht mit steigender Nikotinstärke einen deutlicheren Halsreiz, der häufig als „Throat Hit“ bezeichnet wird. Dieses Zuggefühl erinnert manche ehemalige Raucher stärker an eine Tabakzigarette. Bei hohen Leistungen oder großen Dampfmengen kann der Halsreiz jedoch unangenehm werden.

Was ist Nikotinsalz?

Für Nikotinsalz wird Nikotin mit einer Säure verbunden. Häufig kommt dabei Benzoesäure zum Einsatz, wodurch beispielsweise Nikotinbenzoat entsteht. Je nach Produkt können auch andere Säuren verwendet werden. Die Verbindung senkt den pH-Wert des Liquids und sorgt meist für ein milderes Zuggefühl mit weniger Kratzen und Hustenreiz.

Dadurch lassen sich insbesondere in kompakten MTL- und Pod-Systemen höhere Nikotinstärken angenehmer inhalieren. Das mildere Zuggefühl bedeutet allerdings nicht, dass automatisch weniger Nikotin aufgenommen wird. Untersuchungen zeigen, dass Nikotinsalz bei gleicher Konzentration vergleichbare oder teilweise höhere Nikotinwerte im Blut erreichen kann als freie Nikotinbase.

Freie Nikotinbase oder Nikotinsalz – was passt zu deinem Dampfverhalten?

Eigenschaft Freie Nikotinbase Nikotinsalz
Zuggefühl Deutlicher Halsreiz und stärkerer Throat Hit Meist milder und weniger kratzig
Persönliche Vorliebe Für ein deutlich wahrnehmbares, zigarettenähnliches Zuggefühl Für ein weicheres Zuggefühl mit geringerem Hustenreiz
Höhere Nikotinstärken Durch den stärkeren Halsreiz deutlich wahrnehmbar Meist angenehmer inhalierbar
Verwendung in Longfills Als klassischer Nikotinshot erhältlich Als Nikotinsalz-Shot erhältlich

Welche Nikotinform besser passt, hängt vor allem vom gewünschten Zuggefühl ab. Freie Nikotinbase erzeugt einen deutlicheren Throat Hit, während Nikotinsalz meist milder empfunden wird. Beide Varianten können grundsätzlich in geeigneten E-Zigaretten verwendet werden.

Das verwendete Gerät ist vor allem bei der Wahl der Nikotinstärke wichtig: Leistungsstarke Geräte verdampfen pro Zug mehr Liquid und werden deshalb üblicherweise mit niedrigeren Nikotinstärken verwendet.

Beispiel zur Berechnung eines Nikotinshots

Wird ein Nikotinshot mit 10 ml Inhalt und 20 mg/ml Nikotin in eine insgesamt 60 ml große Mischung gegeben, ergibt sich folgende Nikotinstärke:

10 ml × 20 mg/ml ÷ 60 ml = rund 3,3 mg/ml Nikotin

Entscheidend ist immer die gesamte fertig gemischte Liquidmenge. Ob freie Nikotinbase oder Nikotinsalz verwendet wird, verändert die rechnerische Nikotinstärke in mg/ml nicht.

Was ist in Liquids ohne Nikotin enthalten?

Nikotinfreie E-Liquids werden mit einer Nikotinstärke von 0 mg/ml angeboten. Sie enthalten keine zugesetzte Nikotinbase und kein Nikotinsalz. Die grundlegende Zusammensetzung unterscheidet sich ansonsten nur wenig von nikotinhaltigen Liquids.

Propylenglykol und pflanzliches Glyzerin

Die Basis eines E-Liquids besteht überwiegend aus Propylenglykol (PG) und pflanzlichem Glyzerin (VG). Beide Stoffe dienen als Träger für die enthaltenen Aromen und werden beim Betrieb der E-Zigarette zu einem Aerosol vernebelt.

  • Propylenglykol (PG) transportiert Aromen besonders gut und sorgt für ein deutlicheres Zuggefühl.
  • Pflanzliches Glyzerin (VG) ist dickflüssiger und sorgt überwiegend für eine dichtere Dampfentwicklung.

Das Verhältnis von PG und VG beeinflusst die Viskosität des Liquids, den Geschmack, das Zuggefühl und die erzeugte Dampfmenge. Nicht jedes Mischungsverhältnis ist für jedes Gerät und jeden Coil gleichermaßen geeignet.

Aromastoffe und weitere Bestandteile

Aromastoffe geben dem Liquid seine jeweilige Geschmacksrichtung. Je nach Produkt können zusätzlich geringe Mengen Wasser oder andere zugelassene Zusatzstoffe enthalten sein. Die genaue Zusammensetzung ist produktabhängig und muss den Angaben des Herstellers entnommen werden.

Bei dem sichtbaren „Dampf“ einer E-Zigarette handelt es sich nicht ausschließlich um Wasserdampf, sondern um ein Aerosol aus fein verteilten Flüssigkeitströpfchen und weiteren Bestandteilen.

Fertigliquid, Longfill und Aroma unterscheiden

Ein nikotinfreies Fertigliquid mit 0 mg/ml kann entsprechend der Herstellerangaben direkt in einer geeigneten E-Zigarette verwendet werden. Longfills und konzentrierte Aromen sind dagegen normalerweise nicht gebrauchsfertig. Sie müssen vor der Verwendung mit einer geeigneten Base und gegebenenfalls Nikotinshots aufgefüllt werden.

Konzentrierte Aromen dürfen nicht unverdünnt gedampft werden. Maßgeblich sind immer das vorgesehene Mischungsverhältnis und die Hinweise des jeweiligen Herstellers.

Ist nikotinfreies Dampfen risikofrei?

Nikotinfreie Liquids verursachen keine Nikotinabhängigkeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Inhalieren des erzeugten Aerosols gesundheitlich unbedenklich ist. Inhaltsstoffe können die Atemwege reizen und beim Erhitzen können weitere Stoffe entstehen. Die langfristigen Auswirkungen des Dampfens sind noch nicht vollständig geklärt.

Sind nikotinfreie Liquids erst ab 18 Jahren erlaubt?

Ja. In Deutschland gelten die Altersbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes auch für nikotinfreie E-Zigaretten, E-Shishas und die dafür vorgesehenen Liquids beziehungsweise Behältnisse. Entscheidend ist somit nicht allein, ob ein Produkt Nikotin enthält.

Nach § 10 Jugendschutzgesetz dürfen entsprechende Produkte Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren weder im stationären Handel noch im Versandhandel angeboten oder überlassen werden. Das gilt auch für nikotinfreie Produkte, bei denen eine Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und anschließend inhaliert wird.

Jugendschutz im Onlinehandel

Auch beim Onlineverkauf muss sichergestellt werden, dass E-Zigaretten und Liquids ausschließlich an volljährige Personen verkauft und ausgeliefert werden. Deshalb können sowohl bei der Bestellung als auch bei der Zustellung Altersprüfungen erforderlich sein.

ElektroZigge verkauft E-Zigaretten, Liquids und entsprechendes Zubehör ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Liquid Nikotin enthält oder mit 0 mg/ml angeboten wird.

Besitz und Konsum unterscheiden

Das Jugendschutzgesetz regelt insbesondere die Abgabe, den Versandhandel und den Konsum in der Öffentlichkeit. Es handelt sich nicht um ein allgemeines strafrechtliches Besitzverbot für Minderjährige. Händler dürfen die betroffenen Produkte dennoch nicht an Personen unter 18 Jahren verkaufen oder ausliefern.

Die gesetzliche Grundlage findest du in § 10 Jugendschutzgesetz .

Quellen und weiterführende Informationen

Zuletzt aktualisiert: August 2026