Welche Produkte sind von der Erhöhung betroffen?
Die Steuer wird weiterhin unabhängig vom Nikotingehalt anhand der Flüssigkeitsmenge berechnet. Betroffen sind daher nicht nur nikotinhaltige Liquids.
Die neue Steuerstaffel gilt unter anderem für:
- klassische E-Liquids
- Nikotinsalz-Liquids
- nikotinfreie Liquids
- Nikotinshots
- Basen
- Longfills und Shortfills
- Aromen zur Verwendung in E-Zigaretten
- Flüssigkeiten in vorgefüllten Pods
- Flüssigkeiten in Einweg-E-Zigaretten
Eine nikotinfreie Flüssigkeit wird damit weiterhin genauso hoch besteuert wie ein nikotinhaltiges Liquid. Entscheidend ist lediglich, dass die Flüssigkeit zum Verdampfen in einer E-Zigarette bestimmt ist.
Jedes Jahr neue Preise
Für Hersteller und Importeure bedeutet die neue Staffelung, dass jedes Jahr neue Steuerzeichen benötigt und die Preise neu kalkuliert werden müssen. Auch Händler müssen ihre Warenbestände und Verkaufspreise entsprechend anpassen.
Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich davon aus, dass die Steuererhöhungen vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden. Dass Liquids trotz der höheren Steuer dauerhaft zum gleichen Preis angeboten werden können, ist daher unrealistisch.
Gerade bei Produkten mit größeren Flüssigkeitsmengen bleibt die Steuer der entscheidende Kostenfaktor. Große Basen und klassische Shortfills sind durch die bisherige Besteuerung bereits weitgehend aus dem deutschen Fachhandel verschwunden. Die neue Staffelung ändert daran nichts – sie verschärft die Situation weiter.
Nikotinfrei bedeutet weiterhin nicht steuerfrei
Besonders fragwürdig bleibt die Besteuerung nikotinfreier Flüssigkeiten. Eine nikotinfreie Base enthält weder Tabak noch Nikotin, wird steuerlich aber trotzdem wie ein sogenanntes Substitut für Tabakwaren behandelt.
Damit besteuert der Staat nicht gezielt Nikotin oder einen Tabakbestandteil, sondern schlicht jeden Milliliter einer Flüssigkeit, die für die Verwendung in einer E-Zigarette vorgesehen ist.
Aus unserer Sicht ist das kaum nachvollziehbar. Wer vom Rauchen auf eine E-Zigarette umsteigt und seinen Nikotingehalt nach und nach reduziert, zahlt selbst bei einem vollständig nikotinfreien Liquid weiterhin die volle Steuer.
Der legale Fachhandel wird weiter belastet
Die Bundesregierung bezeichnet die jährlichen Erhöhungen um einen Cent pro Milliliter als moderat. Dabei wird jedoch ausgeblendet, dass die Liquidsteuer erst 2022 eingeführt wurde und seitdem bereits massiv gestiegen ist.
Weitere Erhöhungen verteuern ausschließlich legal versteuerte Produkte. Gleichzeitig wächst der Preisunterschied zu illegalen, geschmuggelten oder nicht ordnungsgemäß versteuerten Liquids und Einweg-E-Zigaretten.
Der deutsche Fachhandel muss Steuerzeichen, Produktsicherheit, Jugendschutz und sämtliche gesetzlichen Vorgaben einhalten. Illegale Anbieter tun das nicht. Mit jeder zusätzlichen Steuererhöhung wird ausgerechnet der kontrollierte und legale Markt weiter geschwächt.
Das kann weder im Interesse des Verbraucherschutzes noch des Gesundheitsschutzes sein.
Ab 2027 beginnt die nächste Steuerstaffel
Mit dem 2026 beschlossenen Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Besteuerung von E-Zigaretten-Flüssigkeiten bis mindestens 2030 fort.
Sofern der Entwurf wie vorgesehen verabschiedet wird, steigt die Liquidsteuer erstmals zum 1. Januar 2027 auf 33 Cent pro Milliliter. Danach folgt jedes Jahr eine weitere Erhöhung, bis 2030 ein Steuersatz von 36 Cent pro Milliliter erreicht ist.
Aus einer ursprünglich befristeten Staffelung wird damit eine fortlaufende Steuerspirale. Für Dampfer bedeutet das jährlich steigende Preise – unabhängig davon, ob ihre Flüssigkeit Nikotin enthält oder nicht.